Ab Juli 2025 treten tiefgreifende steuerliche Verbesserungen beim Dienstwagenprivileg für Elektrofahrzeuge in Kraft – frühzeitig beschlossen durch den Bundestag und bereits ab dem 19. Juli wirksam. Diese Reform stärkt die Attraktivität emissionsfreier Dienstwagen für Unternehmen wie Mitarbeitende gleichermaßen.
1. Schnellere Abschreibung – Liquidität stärken
Unternehmen können ab Juli 75 % der Anschaffungskosten von Elektro-Dienstwagen im ersten Jahr steuerlich geltend machen – deutlich mehr als bei herkömmlichen Fahrzeugen.
Beispiel: Bei einem Elektroauto im Wert von 95 990 € können etwa 72 000 € sofort abgeschrieben werden – statt über fünf Jahre verteilte geringere Beträge.
2. Anhebung der Preisgrenze für die 0,25 %-Regel
Bislang galt die günstige „0,25 %-Regelung“ (Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung basierend auf nur 0,25 % des Listenpreises) nur bis zu einer Preisgrenze von 70 000 €. Ab Juli steigt diese Grenze auf 100 000 €, wodurch auch höherpreisige E-Modelle steuerlich begünstigt werden.
3. Vorteile im Vergleich
Im Gegensatz zur bisherigen 1 %-Regelung bei Verbrennern (voller Listenpreis als Besteuerungsgrundlage), genießen E-Dienstwagen bei der 0,25 %-Regel nicht nur eine niedrigere Besteuerungsbasis, sondern auch eine günstigere Deckelung – ein doppelter Vorteil.
| Modell & Preis | Besteuerungsgrundlage | Monatlicher geldwerter Vorteil |
|---|
| E-Dienstwagen (95 990 €) | 0,25 % von 95 990 € | ca. 240 € |
| Verbrenner (40 000 €) | 1 % von 40 000 € | 400 € |
| Plus: Abschreibung im Jahr 1 | 75 % statt 16,6 % | deutlich höhere Liquidität |
Das hilft, die Kosten für teurere E-Dienstwagen besser zu überblicken – sei es im klassischen Lohnsteuerfall oder im Fahrtenbuchmodell.
4. Langfristiger Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende
- Arbeitgeber profitieren von deutlich verbesserter Liquidität, steuerlich optimierter Bilanz und einem modernen Fuhrpark.
- Angestellte genießen einen niedriger versteuerten geldwerten Vorteil bei gleichzeitiger Verfügbarkeit attraktiver Elektro-Dienstwagen.
- Die neuen Regeln wirken als Anreiz zur E-Mobilitätsumstellung und unterstützen nachhaltige Mobilitätsstrategien.
Fazit
Ab Juli 2025 macht das neue Steuerpaket E-Dienstwagen noch attraktiver: Mit 75 % Sofortabschreibung und deutlich höherer Preisgrenze (bis 100 000 €) bleibt die private Nutzung steuerlich günstig. Besonders Unternehmen mit größerer E-Flotte können von dieser Reform erheblich profitieren. Für Beschäftigte bedeutet es: Mehr E-Auto für weniger Geld – und das langfristig.
Quellen:
- Handelsblatt, „Dienstwagenprivileg Elektroauto“ (August 2025)
- Handelsblatt/dpa, „Jetzt mit höherer Bruttopreisgrenze“ (Juli 2025)
- belmoto Kundeninfo, „Fördergrenze steigt ab Juli 2025“ (Juli 2025)
- Carwow Ratgeber, „Neue Bruttopreisgrenze für Dienstwagen“ (2025)
- Lexware, Beispiele zur 0,25 %-Regelung (2025)
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